Einen Bericht der die Wichtigkeit meiner Bewegungsseminare unterstreicht,
finden Sie hier
bei Spiegel-Online(Artikel öffnet sich in einem neuen Fenster) Wichtiger Hinweis: Steuerliche
Anreize für Unternehmen
Der Staat fördert das betriebliche Gesundheitsmanagement. Maßnahmen
des Arbeitgebers
zur Gesundheitsförderung in Form von Seminaren oder Gesundheitstagen sind steuerfrei.
Der Arbeitgeber muss Investitionen zur betrieblichen Gesundheitsförderung
nicht als geldwertenden Vorteil mit Steuern und Sozialabgaben belegen und der
Arbeitnehmer zahlt für diese Leistungen keine Einkommenssteuer. Zusätzlich
sind betriebsinterne Maßnahmen bis zu einem Betrag von Euro 500 pro Person
und Kalenderjahr von der Besteuerung befreit wenn die Leistungen zusätzlich
zum normalen Gehalt erfolgen (§ 3 Nr. 34 EstG).